Oktober 2015 www.initiative.cc

Bargeldverbot und Staatsschutzgesetz
Auf dem Weg in den Kontrollstaat

Während die Öffentlichkeit mit Diskussionen um das Asylchaos abgelenkt ist, treibt Europas Elite die Überwachung der Bürger voran. Mit dem Bargeldverbot soll die totale Kontrolle der Geld- und Finanzströme geschaffen werden.

Bargeldverbot


Die Bank of England, die britische Zentralbank, ließ letzte Woche aufhorchen: Sie forderte die Einführung von Straf-Zinsen auf alle Sparguthaben und die Abschaffung des Bargeldes. Dies sei (wörtlich) "zwingend erforderlich". Mit hohen Strafzahlungen auf Bank-Guthaben will man die Bürger dazu zwingen, ihr Geld auszugeben anstatt zu sparen. Und mit der Abschaffung des Bargeldes wäre die Flucht in Bares oder ein Banken-Sturm verängstigter Sparer ausgeschlossen. Goldkäufe müssten gemeldet werden (wie jetzt schon in Frankreich, wo eine Bargeldobergrenze von 1000 € besteht). Praktischerweise hätten Staaten und Finanz-Eliten auch gleich den ungehinderten Zugriff auf das reine "Buch-Geld". Die Einhebung von Zwangsabgaben zur Bankenrettung liesen sich (wie im Fall Zyperns) über Nacht durchziehen.

Schon ab 2018 soll das Bargeld laut internen Papieren der EU-Kommission verboten werden.

In vielen Euro Ländern existieren schon Bargeldobergrenzen, die systematisch immer weiter herabgesenkt werden (in Frankreich von 3000,– Euro auf 1000,– Euro in Griechenland auf 70 Euro). Dänemark will Bargeld als Zahlungsmittel für Einkäufe verbieten. In höchstem Maße alarmierend ist aber, dass mit Nordrhein-Westfalen nun das erste deutsche Bundesland eine 2000-Euro-Grenze für Bargeschäfte einziehen will. Das ist ein ungeheurer Tabubruch. Den Menschen verkauft man all das als Kampf gegen Steuerhinterziehung und Terrorismus.

Bei einem Bargeldverbot sieht Ihr Alltag dann z.Bsp. so aus:
- Sie tanken Ihr Auto voll: Der Staat weiß, wo das war, wie viel und welchen Sprit Sie getankt haben. Anhand der getankten Spritmenge lässt sich sehr einfach feststellen, ob Sie öfter mal "einen heißen Reifen fahren" oder nicht ...
- Der Staat weiß künftig, in welchen Geschäften und Supermärkten Sie eingekauft haben. Und in welcher Reihenfolge.
- Und natürlich weiß er auch, WAS Sie gekauft haben: etwa, ob unter den Büchern und Zeitschriften, die Sie lesen, so einige "staatskritische" Titel sind ... oder ob Sie viele Alkoholika kaufen und man Ihren Konsum mit einem gewissen Kontingent belegen sollte, damit Sie (natürlich im eigenen Interesse!) künftig gesünder leben ...

Könnte Seitenweise fortgesetzt werden ! Es gibt spätestena beim Bargeldverbot keinen Bereich mehr, der nicht überwacht werden kann.

Hier ein 5 Minuten Video von Dirk Müller zur drohenden Abschaffung von Bargeld.

Kontenregister, Bargeld-Aus – worum geht es wirklich?

Österreichisches bekommt ein neues "Staatsschutzgesetz"

Haben sie schon vom neuen österreichischen sogenannten "Staatsschutzgesetz" gehört ? Es sollte schon vor der Sommerpause beschlossen werden, Jetzt soll der Staatsschutz im Oktober 2015 beschlossen werden und laut den Plänen der Regierung bereits mit 1. Juli 2016 in Kraft treten!

Hier finden Sie eine 3 Minuten Filmquiz und Informationen zum Staatsschutzgesetz

9 wichtige Punkte zum neuen Staatsschutzgesetz

  1. Österreich bekommt einen neuen Geheimdienst.
  2. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist zwar eigentlich Polizeibehörde, hat aber bald die Befugnisse eines Nachrichtendienstes.
  3. Das BVT kann unbeschränkt jeden überwachen und braucht dafür weder Richter noch Staatsanwalt.
  4. Schon zur „Bewertung der Wahrscheinlichkeit“ eines verfassungsgefährdenden Angriffs darf das BVT jeden überwachen. Es bedarf lediglich eines begründeten Gefahrenverdachts. Allerdings gibt es keine klaren Regeln, wo und wie die Begründung für das Vorliegen eines konkreten Gefahrenverdachts schriftlich festzuhalten und vorzulegen ist.
  5. Das BVT kann auf die Daten von allen Behörden und allen Firmen zugreifen, ohne Richter oder Staatsanwalt. Die einzige Kontrolle ist der interne Rechtsschutzbeauftragte des BM.I, diesem kann das BVT die Akteneinsicht zur Wahrung der Identität von Zeugen verwehren.
  6. Aufgabe des BVT ist weit mehr als die Abwehr von Terrorismus. Auch wer als Whistleblower auf Missstände hinweist oder gegen Rechtsextreme in der Hofburg oder für Tierschutz demonstriert, gerät ins Visier der Behörde.
  7. Rund 100 Straftaten definieren den „verfassungsgefährdenden Angriff“, 40 davon wenn sie aus „religiösen oder weltanschaulichen Motiven“ begangen werden.
  8. Das BVT darf alle Daten 6 Jahre lang speichern. Wer auf diese Daten zugreift wird aber nur 3 Jahre lang gespeichert.
  9. Österreich hat bald zehn neue Geheimdienste, denn neben dem BVT bekommen auch alle 9 Landesämter für Verfassungsschutz dieselben Befugnisse. Jeder Landeshauptmann (=Ministerpräsident) hat also bald seinen eigenen Geheimdienst.

Weitere Infos und eine Petition zum unterzeichnen finden Sie unter www.staatsschutz.at

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