1)
Vorsorgeprinzip: Die Stadt Hérouville entfernt WLAN aus Schulen
2) Handy unerlässlich für Jugendliche
3) Französisches Gericht verbietet Handy-Mast
4) Handy weg von Schwangeren
5) Mobilfunk: Staatsregierung zwingt Gesundheitsämter zu gesetzeswidrigem
Verhalten
6) Wertverlust durch Mobilfunk
1)
Vorsorgeprinzip: Die Stadt Hérouville entfernt WLAN aus Schulen
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In den vergangenen Wochen haben mehrere Gerichtsbeschlüsse betreffend den Abbruch von Mobilfunkantennen die Debatte über die potentiellen Gefahren der für die Mobiltelefonie (GSM, UMTS, WLAN...) benutzten elektromagnetischen Wellen neu angefacht.
So haben im Verlauf der letzten zehn Jahre mehrere hundert internationale Studien die Risiken für die Gesundheit der Benutzer von Mobiltelefonen und für die Anwohner von Mobilfunkantennen aufgezeigt. Eine Gesamtbetrachtung all dieser Studien zeigt zum Beispiel, dass die langfristige Nutzung des Mobiltelefons das Risiko für Kinderleukämie und Hirntumor erhöhen kann.
Zahlreiche Ärzte und Wissenschaftler haben angesichts der von bestimmten Patienten Antennenanwohnern und Mobiltelefonbenutzern entwickelten Erkrankungen öffentlich ihre Besorgnis bezeugt, und alle fordern sie gemäss dem gegenwärtigen Stand des Wissens gegenüber diesen Technologien die Anwendung des Vorsorgeprinzips.
Die Stadt Hérouville-Saint-Clair hat in Anwendung dieses Prinzips beschlossen, in den nächsten Monaten sämtliche in den Schulen installierten WLAN-Anlagen zu beseitigen, da die Kinder den verletzlichsten Teil der Bevölkerung darstellen. Ausserdem wird eine Kampagne geführt, um die Einwohner von Hérouville für die mit der Mobiltelefonie verbundenen Risiken zu sensibilisieren.
Ferner ist eine Studie mit Messungen der von den Mobilfunkantennen verursachten Immissionen auf Stadtgebiet vorgesehen. Diese Bestandesaufnahme wird der Stadt die Aufstellung eines Vorgehensplans ermöglichen, und sie wird gegebenenfalls als Grundlage für die Diskussion mit den Mobilfunkbetreibern dienen.
Übersetzungen durch Bürgerwelle Schweiz - 30.04.09
2)
Handy unerlässlich für Jugendliche
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Millionen
von Jugendlichen verbringen gemäß einer neuen Studie, die gestern
veröffentlicht wurde, bis zu 6 Stunden pro Tag an ihren Handys.Und die
Zahlenangaben haben Ängste ausgelöst, dass die Nation auf einer
gesundheitlichen Zeitbombe sitzt.
Acht von 10 Kindern sind nun abhängig von ihren Handys, ungeachtet wachsender
Besorgnisse eines vermehrten Risikos, Krebs zu entwickeln. Eine neue Studie
deutet darauf hin, dass Kinder und Jugendliche fünfmal mehr gefährdet
sind, Hirntumore zu bekommen, wenn sie den Handygebrauch übertreiben.Jedoch
hat die neueste Untersuchung gestern offenbart, dass trotz solcher Ängste,
81 Prozent der Kinder in England sagen, ihr Handy sei ihr wichtigster Besitz
wobei eines von drei sagt, es würde sich ohne dieses allein fühlen.
Mindestens neun von 10 britischen 16 Jährigen besitzen ein Handy und
mehr als 40 Prozent von Primarschülern haben eines.
Sechs von zehn sagen,
sie wären nicht imstande zu funktionieren, wenn ihr Handy gestohlen würde
und 54 Prozent beschreiben es als ein unerlässliches Werkzeug.
Jugendliche sagten, sie würden derzeit insgesamt fast 6 Stunden pro Tag
an ihrem Handy hängen, mit Sprechen, Texteschreiben, Musikhören
oder Spielen. Fast die Hälfte sagten, sie würden mit dem Handy neben
dem Bett schlafen und Dreiviertel sagten, sie würden es, sobald sie morgens
aufwachen, nach Anrufen oder Texten abfragen.Gestern Abend sagte ein Sprecher
der Health Protection Agency (Oberste Gesundheitsbehörde): Wenn
junge Kinder ihr Mobiltelefon während 6 oder 7 Stunden pro Tag benutzen,
sollte man sie aus Vorsorgegründen davon abhalten.Die neue landesweite
Erhebung bei 2000 von 6-17Jährigen fand heraus, dass ein Kind jeden Tag
durchschnittlich 19 Texte sendet, 15 Nachrichten empfängt und 8 Telefongespräche
führt. Zudem verwenden sie 4 Stunden pro Woche damit, mit ihrem Handy
herumzuspielen.Ein Sprecher der Forschungs-Seite youbpoll.com sagte:
Für viele Kinder ist es der schnellste und leichteste Weg, mit eine Reihe
von Freunde zu kommunizieren.Mit Handys sind sie imstande, mehr
und mehr Dinge zu tun, sie sind das Erste, wonach sie greifen, wenn sie sich
langweilen und das größte Statussymbol.Mit einem einfachen
Druck auf den Knopf können Kinder online sein, Spiele spielen oder ihre
Lieblingsmelodien hören, aber die Zeit läppert sich zusammen. Es
ist schwierig, das richtige Gleichgewicht zu finden.
Sogar Eltern können
sich erleichtert fühlen, wenn sie wissen, dass sie mit ihren Kindern
in Verbindung treten können, wann immer sie es wollen und wo immer sie
sind. Es ist auch bekannt geworden, dass ein Viertel der Kinder dabei
erwischt wurden, dass sie ihr Handy während der Schulstunden benützt
haben und einer von 10 hat gesundheitliche Probleme durch die Handybenutzung,
wobei RSI-Syndrom oder schmerzhafte Daumen die am meisten genannten Beschwerden
sind.Jedoch ist es die Angst vor der Entwicklung von Hirntumoren, welche einige
Regierungen dazu geführt hat, zur Tat zu schreiten. Eine neue Studie
in Schweden fand, dass Jugendliche voraussichtlich fünfmal mehr Hirntumore
bekommen, wenn sie Mobiltelefone benutzen. Prof. Lennart Hardell vom Universitätsspital
in Orebro in Schweden, der die Studie leitete, sagte, das Risiko von Hirntumoren
sei bei Menschen, die mit der Handybenutzung vor dem 20. Altersjahr begonnen
haben, dramatisch gestiegen. Prof. Hardell, der glaubt, dass Kinder unter
12 Jahren davon abgehalten werden sollten, Mobiltelefone zu benutzen, ausgenommen
im Notfällen, sagte: Dies ist ein Warnzeichen. Wir sollten Vorsorge
betreiben.
In Frankreich versuchen
die Behörden die Handybenutzung durch Kinder einzuschränken. Ankündigungen,
die Kinder unter 12 Jahren zu animieren, sie zu benutzen, wurden untersagt.
Es gibt auch Grenzwerte für den Umfang der Strahlung die ein Mobiltelefon
aussendet.
In Großbritannien hat die Regierung die Empfehlungen in den Berichten,
dass unter 16Jährige vom Handygebrauch abgehalten werden sollen, weitgehend
ignoriert.
3)
Französisches Gericht verbietet Handy-Mast
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Das Urteil ist rechtskräftig: Weil eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen sei, muss ein Handy-Funkmast in Frankreich wieder abgebaut werden. Anwohner hatten gegen die Riesenantenne geklagt.
Versaillles - Das Unternehmen hatte den Ärger offenbar kommen sehen. Statt die Mobilfunkantenne einfach am Rand der Stadt aufzubauen, hatte man sich für ein aufwendigeres Verfahren entschieden, das Bauwerk, so gut es eben ging, als großen Nadelbaum getarnt. Die Anwohner aber ließen sich von dem Mummenschanz nicht irreleiten, klagten gegen den Sendemast - mit Erfolg. Das Berufungsgericht von Versailles verurteilte das Telefonunternehmen Bouygues Telecom nun, die Relais-Antenne wieder zu entfernen. DDP
4)
Handy weg von Schwangeren
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Schwangere Frauen haben
es sich schon lange eingebläut: Finger weg von Zigaretten und Alkohol.
Nun könnte noch eine dritte Regel hinzukommen: Finger weg vom Handy.
Denn Wissenschafter der dänischen Universität Aarhus haben Daten
von mehr als 13.000 Kindern ausgewertet. Und die Studie kam zu einem erschreckenden
Schluss: Kinder, deren Mütter während der Schwangerschaft das Handy
benutzten, weisen um 50 Prozent mehr Verhaltensstörungen auf als Kinder
von handylosen" Müttern. Unter Verhaltensstörungen fallen zum
Beispiel Hyperaktivität oder emotionale Störungen. Noch schlimmer
wird's, wenn die Kinder das Handy vor ihrem siebten Altersjahr selbst benutzen:
Die Wahrscheinlichkeit steigt in diesem Fall um 80 Prozent.
AARHUS.
http://www.ph.ucla.edu/pr/newsitem052108.html
http://www.blick.ch/life/gesundheit/handy-weg-von-schwangeren-91192
5)
Mobilfunk: Staatsregierung zwingt Gesundheitsämter zu gesetzeswidrigem
Verhalten
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Am gestrigen Abend fand eine Veranstaltung unserer Bürgerinitiative statt, zu der auch der Leiter des Gesundheitsamtes des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen, Herr Dr. Franz Hartmann, eingeladen war. Es ging um die Forderung nach einer amtsärztlichen Untersuchung von Anwohnern um den geplanten Mobilfunksender auf dem Gelände der Straßenmeisterei. Das Gesundheitsamt war von den Anwohnern aufgefordert worden, eine medizinische Untersuchung ihres Gesundheitszustandes vor und einige Monate nach Inbetriebnahme dieses Senders durchzuführen, um zu dokumentieren, dass von den Anwohnern geplante Abschirmmaßnahmen gerechtfertigt sind. Dies war die Forderung des Bundesfinanzhofes München (Entscheidung III B 137/06 vom 29.01.07) der in letzter Instanz eine Klage auf steuerliche Absetzbarkeit solcher Abschirmmaßnahmen abgelehnt hatte mit der Begründung, dass bei Einhaltung der Grenzwerte ein amtsärztliches Gutachten vorgelegt werden müsse, um die Schädigung durch die Bestrahlung durch einen Mobilfunksender zu belegen.
Dr. Hartmann wurde von den Betroffenen gefragt, warum das Gesundheitsamt es abgelehnt hat, solche amtsärztlichen Untersuchungen durchzuführen. Er führte aus, dass die Bayerische Staatsregierung per behördeninternem Schreiben den Gesundheitsämtern untersagt hat, dass die Amtsärzte bei Berichten über gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit Mobilfunksendern aktiv werden. Es sei ihnen von der Staatsregierung verboten worden, amtsärztliche Gutachten zu erstellen. Die Staatsregierung argumentiere damit, dass Gerichtsurteile keine Aufgaben der Gesundheitsämter begründen könnten. Er spreche hier als Sprachrohr des Ministeriums und habe eine Loyalitätspflicht. Das behördeninterne Schreiben könne er nicht weitergeben, aber es stehe den Anwesenden frei, das Ministerium deswegen anzuschreiben. Er habe zwar Sympathie für die Bürgerinitiativen, könne aber aufgrund seiner Loyalitätspflicht keinerlei Unterstützung geben.
Gesamter Text: http://www.initiative.cc/Artikel/2008_05_07_Mobilfunk.pdf
6)
Wertverlust durch Mobilfunk
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BGH attestiert erstmals
Mobilfunk-Immobilien gravierenden Wertverlust
In seinem Beschluss V ZB 17/06 vom 30. März 2006 spricht der Bundesgerichtshof
ganz unverblümt vom Wertverlust einer Immobilie, sobald auf deren Dach
ein Mobilfunksendemast steht. Wörtlich heißt es im Absatz 23 des
Beschlusses: Die Anzahl der erlaubten Funkfeststationen auf dem Dach
des gemeinschaftlichen Gebäudes ist nämlich für sämtliche
Beteiligte von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Dabei stehen sich die
Interessen des jeweiligen Berechtigten und der übrigen Wohnungseigentümer
gegenüber. Während der Berechtigte bei Errichtung mehrerer Anlagen
höhere Mieteinnahmen von den Mobilfunkbetreibern erzielen wird, kann
dies bei den Wohnungen der anderen Eigentümer zu einem gravierenden Wertverlust
führen. Mit seinem Beschluss kippt der BGH den Versuch eines Wohnungseigentümers
(der Berechtigte), die im Grundbuch eingetragene Erlaubnis zur Errichtung
einer Funkfeststation auf seinem Sondereigentum dahingehend zu interpretieren,
dass er noch zwei weitere Sendeanlagen auf dem Dach des gemeinschaftlichen
Anwesens errichten dürfe. Der Beschluss des BGH dürfte für
die Betreiber empfindliche Folgen haben, indem er a) die Mehrfachnutzung vorhandener
Standorte auf Gemeinschaftsanwesen erschwert und mehr noch b) die Diskussion
um die Wertminderung von Immobilien im Nahbereich von Mobilfunkantennen weiter
anheizt (25.04.06-v. Medinger/-ll).
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